Holen Sie sich das neue Betriebssystem | Windows 11 Pro
Greifen Sie mit Tools wie Snap-Layouts, Desktops und einer neuen, intuitiveren Redocking-Erfahrung mühelos auf alle Apps zu, die Sie benötigen, und erledigen Sie mehrere Aufgaben gleichzeitig.
Stellen Sie mit Microsoft Teams direkt von Ihrem Desktop aus eine Verbindung zu den Personen her, die Ihnen wichtig sind. Telefonieren oder chatten Sie kostenlos – ganz gleich, auf welchem Gerät sie sich befinden.
Sollte der Rechner neu formatiert, neu aufgesetzt werden oder eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert.
Rechtliches
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt.
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt.
Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der „vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern – ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.
® Alle Markennamen, Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung bzw. der Identifikation der Software und/oder Programme. Technische Angaben sind Herstellerangaben. Irrtum und Darstellungsfehler vorbehalten
Hier finden sie auch Office 2019 Pro: MS Office 2019 Professional Plus – myshop4you.at
Like uns auf Facebook: Myshop4you.at | Facebook
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.